VR Impressum
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Service VRImpressum | 01/2026
1. Anbieter

(nachfolgend „Anbieter“)
Klare Regeln. Zwei Vertragsbereiche.
Wähle zwischen den Bedingungen für Nutzer des Impressumsdienstes und den Bedingungen für lokale Standortpartner. Alle Abschnitte sind übersichtlich gegliedert, durchsuchbar und einzeln aufklappbar.
AGB für Nutzer
Für Verbraucher und Unternehmer, die eine VR-Impressum-Adresse und den öffentlichen Impressumslink nutzen.
2 2. Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Verträge zwischen dem in Punkt 1 genannten Anbieter und Personen, die den Dienst „VR Impressum“ als Nutzer in Anspruch nehmen.
(2) Der Dienst richtet sich an Verbraucher und Unternehmer mit Wohn- oder Geschäftssitz insbesondere in Österreich und Deutschland. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) „Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Nutzerkonto anlegt oder Leistungen von VR Impressum bezieht. „Verbraucher“ und „Unternehmer“ sind im Sinn der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu verstehen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3 3. Vertragsschluss und Nutzerkonto
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Nutzer gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Zahlungsbestätigung oder Freischaltung des Dienstes zustande.
(2) Der Nutzer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein. Bei einer Bestellung für ein Unternehmen erklärt die handelnde Person, zur Vertretung berechtigt zu sein.
(3) Für jede Person ist grundsätzlich ein eigenes Nutzerkonto erforderlich. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Verdächtige Zugriffe oder ein Verlust der Zugangsdaten sind unverzüglich zu melden.
(4) Der Anbieter darf Registrierungen ablehnen, wenn sachliche Gründe bestehen, insbesondere bei unvollständigen Angaben, fehlender Verifizierung, Missbrauchsverdacht, Kapazitätsgrenzen oder rechtlichen bzw. sicherheitsbezogenen Bedenken.
4 4. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Bereitstellung einer für die Anbieterkennzeichnung vorgesehenen ladungsfähigen Adresse und eines öffentlich abrufbaren Impressumslinks.
(2) VR Impressum soll es dem Nutzer ermöglichen, seine private Wohnadresse in öffentlich zugänglichen Anbieterkennzeichnungen nicht offenlegen zu müssen.
(3) Der Anbieter erbringt einen Adress- und Abwicklungsservice. Eine individuelle Rechtsberatung, eine rechtliche Prüfung des gesamten Onlineauftritts oder eine Garantie, dass das Impressum des Nutzers in jedem Einzelfall sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist nicht geschuldet.
5 5. Leistungsumfang
(1) Zum vereinbarten Leistungsumfang gehören – abhängig vom gebuchten Tarif und der erfolgreichen Freischaltung – insbesondere:
- Einrichtung und Verwaltung eines persönlichen Nutzerkontos,
- Identitätsverifizierung,
- Zuweisung einer freigegebenen Impressumsadresse,
- Bereitstellung eines öffentlichen Impressumslinks,
- Entgegennahme zulässiger Briefsendungen,
- elektronische Information über eingegangene Sendungen einschließlich eines Fotos des ungeöffneten Umschlags,
- Abwicklung einer ausdrücklich beauftragten Weiterleitung oder datenschutzgerechten Vernichtung.
(2) Der Anbieter kann zur Leistungserbringung geprüfte Standortpartner und technische Dienstleister einsetzen. Vertragspartner des Nutzers bleibt der Anbieter.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ergänzend aus der Leistungsbeschreibung und den Angaben im Bestellprozess.
6 6. Abgrenzung und ausgeschlossene Nutzungen
(1) VR Impressum ist kein virtuelles Büro, kein Arbeitsplatz, kein Coworking-Angebot, keine allgemeine Geschäfts- oder Gewerbeadresse und keine Niederlassung des Nutzers.
(2) Die Adresse darf insbesondere nicht verwendet werden für:
- Gewerbeanmeldungen, Firmenbuch-, Handelsregister- oder Vereinsregistereintragungen, soweit der Anbieter dies nicht vorher ausdrücklich freigegeben hat,
- Bank-, Kredit-, Zahlungsdienst-, Versicherungs- oder Behördenregistrierungen, die eine tatsächliche Betriebsstätte voraussetzen,
- Retouren, Warenlagerung, Paketannahme, Nachnahme, Kundenverkehr oder Produktabwicklung,
- private Korrespondenz, Massenpost, Werbung oder nicht impressumsbezogene Geschäftspost,
- rechtswidrige, irreführende, betrügerische oder die Rechte Dritter verletzende Zwecke.
(3) Ein Öffnen, Lesen, inhaltliches Prüfen oder Einscannen von Sendungen ist nicht Bestandteil des Dienstes.
7 7. Identitätsverifizierung
(1) Die Nutzung setzt eine erfolgreiche Identitätsverifizierung voraus. Der Anbieter darf hierfür einen spezialisierten Verifizierungsdienst einsetzen.
(2) Der Nutzer muss alle für die Verifizierung erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig, richtig und aktuell bereitstellen.
(3) Der Anbieter darf eine erneute Verifizierung verlangen, wenn sich Daten ändern, Zweifel an der Identität bestehen, Sicherheitsanforderungen dies erfordern oder gesetzliche bzw. behördliche Vorgaben dies notwendig machen.
(4) Bei fehlgeschlagener, unvollständiger, abgelaufener oder widerrufener Verifizierung darf der Anbieter die Freischaltung verweigern oder den Dienst bis zur Klärung sperren.
8 8. Pflichten des Nutzers und zulässige Adressnutzung
(1) Der Nutzer muss bei Registrierung und während der gesamten Vertragsdauer vollständige, richtige und aktuelle Angaben machen.
(2) Die zugewiesene Adresse darf ausschließlich für die im Vertrag freigegebenen Personen, Unternehmen, Projekte, Websites und Plattformen verwendet werden.
(3) Eine Überlassung, Untervermietung, Weitergabe oder Mitbenutzung durch Dritte ist unzulässig. Weitere Personen oder Projekte müssen vorab freigeschaltet werden.
(4) Änderungen von Name, Firma, Rechtsform, Wohnanschrift, Zustellanschrift, E-Mail-Adresse oder sonstigen wesentlichen Daten sind unverzüglich im Nutzerkonto zu aktualisieren oder dem Anbieter mitzuteilen.
(5) Der Nutzer muss die Nutzung der Adresse nach Vertragsende unverzüglich aus allen Impressen, Profilen, Websites, Veröffentlichungen und sonstigen Verzeichnissen entfernen.
9 9. Verantwortung für Impressumsangaben und Inhalte
(1) Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass seine Anbieterkennzeichnung vollständig, richtig, aktuell und für den jeweiligen Dienst, das jeweilige Land und die jeweilige Plattform geeignet ist.
(2) Der Nutzer darf keine Angaben veröffentlichen, die Rechte Dritter verletzen, über seine Identität oder Tätigkeit täuschen oder eine nicht bestehende Niederlassung, behördliche Zulassung oder geschäftliche Präsenz vortäuschen.
(3) Der Anbieter darf offensichtlich rechtswidrige oder missbräuchliche Inhalte sperren und Nachweise zur Rechtmäßigkeit verlangen.
10 10. Posteingang und Bearbeitung
(1) Angenommen werden grundsätzlich nur ordnungsgemäß adressierte Briefsendungen für aktive und eindeutig zuordenbare Nutzer. Pakete, Paletten, Nachnahmesendungen, Gefahrgut, verderbliche Waren, unfreie Sendungen und Sendungen mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt können zurückgewiesen werden.
(2) Nach Eingang einer zulässigen Sendung wird der Nutzer elektronisch benachrichtigt. Das bereitgestellte Foto zeigt ausschließlich den ungeöffneten Umschlag bzw. die Außenseite der Sendung.
(3) Der Nutzer kann – soweit technisch und rechtlich möglich – die Weiterleitung an eine hinterlegte Zustelladresse oder die datenschutzgerechte Vernichtung beauftragen.
(4) Bis zur Weisung erfolgt nur eine vorübergehende, für die Abwicklung erforderliche Verwahrung. VR Impressum ist kein Postlagerdienst. Erfolgt trotz Erinnerung keine Weisung, darf der Anbieter nach einer angemessenen Frist die Sendung zurücksenden oder datenschutzgerecht vernichten, soweit keine gesetzlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen.
(5) Für Fristen, Rechtsfolgen oder Zustellwirkungen einer Sendung bleibt der Nutzer selbst verantwortlich. Die elektronische Benachrichtigung ersetzt keine Rechtsberatung und keine eigene Fristenkontrolle.
(6) Eine Weiterleitung erfolgt auf Risiko des gewöhnlichen Versandwegs. Besondere Versandformen, Einschreiben oder Zusatzversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Auftrag und gegen gesonderte Vergütung verwendet.
11 11. Preise, Zusatzkosten und Zahlung
(1) Das Nutzerabonnement kostet derzeit 69,00 € für zwölf Monate, sofern im Bestellprozess kein anderer Preis ausdrücklich ausgewiesen ist. Der im Bestellprozess angegebene Gesamtpreis ist maßgeblich.
(2) Im Abonnement enthalten sind die Freischaltung des Nutzerkontos, die Identitätsverifizierung, die Bereitstellung der freigegebenen Impressumsadresse und des Impressumslinks sowie die Grundabwicklung des Dienstes.
(3) Porto, Versandzuschläge, Einschreiben, besondere Zustellformen, Rücksendungen und weitere ausdrücklich beauftragte Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet. Die Kosten werden vor Beauftragung oder – wenn dies wegen externer Portokosten nicht vollständig möglich ist – anhand der jeweils gültigen Versandkosten transparent ausgewiesen.
(4) Rechnungen sind sofort fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten.
(5) Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach Mahnung und angemessener Nachfrist den Dienst sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche, angemessene Betreibungskosten bleiben vorbehalten.
(6) Preisänderungen gelten nur für künftige Abrechnungszeiträume. Verbraucher werden rechtzeitig vor Wirksamwerden informiert. Zwingende gesetzliche Zustimmungs-, Informations- und Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt.
12 12. Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung
(1) Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab Freischaltung, sofern im Bestellprozess kein abweichender Beginn ausgewiesen ist.
(2) Verbraucher: Nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit wird das Vertragsverhältnis – soweit rechtlich zulässig – auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Es kann danach jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Bei jährlicher Vorauszahlung wird ein nach Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr verbrauchter Vorauszahlungsanteil zeitanteilig erstattet.
(3) Besonderer Hinweis für österreichische Verbraucher: Soweit die Fortsetzung des Vertrags an das Unterbleiben einer Kündigung anknüpft, wird der Anbieter den Nutzer zu Beginn einer angemessenen Kündigungsfrist nochmals gesondert auf die bevorstehende Fortsetzung, die Bedeutung seines Schweigens und die Kündigungsmöglichkeit hinweisen.
(4) Unternehmer: Gegenüber Unternehmern verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
(5) Eine Kündigung kann über das Nutzerkonto, per E-Mail oder über eine gesetzlich vorgeschriebene Online-Kündigungsfunktion erklärt werden. Eine strengere Form wird nicht verlangt.
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13 13. Vertragsende und Kulanzzeitraum
(1) Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung endet das Recht zur Nutzung der Adresse. Der Nutzer muss die Adresse unverzüglich aus sämtlichen Veröffentlichungen entfernen.
(2) Der Anbieter kann den öffentlichen Impressumslink aus Kulanz noch bis zu 30 Tage technisch erreichbar halten. In diesem Zeitraum kann die Seite deutlich als beendet oder inaktiv gekennzeichnet werden.
(3) Während des Kulanzzeitraums besteht kein Anspruch auf eine aktive Impressumsadresse, Postannahme, Postweiterleitung oder sonstige Zusatzleistungen.
(4) Nach Vertragsende eingehende Sendungen dürfen zurückgewiesen, an den Absender zurückgesandt oder – soweit zulässig und nicht anders vereinbart – datenschutzgerecht vernichtet werden.
14 14. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf dieser Frist mit der Dienstleistung beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen anfallen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung grundsätzlich erst, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt sowie bestätigt hat, vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben.
(4) Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Vertragsabschluss und auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Diese AGB ersetzen die gesonderte Widerrufsbelehrung nicht.
15 15. Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Website, des Nutzerkontos und des Impressumslinks. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Ausfälle von Hosting-, Verifizierungs-, Zahlungs- oder Kommunikationsdienstleistern sowie Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs entstehen.
(3) Der Anbieter darf Leistungen weiterentwickeln oder technisch anpassen, wenn der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt und dem Nutzer keine unzumutbare Verschlechterung entsteht.
(4) Muss eine Adresse aus rechtlichen, betrieblichen oder sicherheitsbezogenen Gründen ersetzt werden, darf der Anbieter dem Nutzer eine geeignete Ersatzadresse zuweisen. Der Nutzer wird so früh wie möglich informiert und erhält eine angemessene Umstellungsfrist.
16 16. Sperrung und außerordentliche Beendigung
(1) Der Anbieter darf Leistungen vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Identitätstäuschung, Zahlungsverzug, eine rechtswidrige Adressnutzung, eine Gefährdung anderer Nutzer oder eine Sicherheitsverletzung bestehen.
(2) Soweit der Verstoß behebbar ist, wird dem Nutzer grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt. Bei schwerwiegenden Verstößen, Gefahr im Verzug oder unzumutbarer Fortsetzung ist eine sofortige Sperrung oder Kündigung zulässig.
(3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei vorsätzlich falschen Identitätsangaben, Überlassung der Adresse an Dritte, Verwendung als Geschäfts- oder Retourenadresse entgegen der Freigabe, strafbaren Handlungen, erheblichen Datenschutz- oder Sicherheitsverstößen sowie wiederholtem Zahlungsverzug.
17 17. Rechte an Plattform, Texten und Kennzeichen
(1) Software, Gestaltung, Marken, Logos, Texte, Vorlagen und sonstige Inhalte von VR Impressum bleiben urheber-, marken- und sonstigen schutzrechtlichen Bestimmungen unterworfen.
(2) Der Nutzer erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den bereitgestellten Impressumslink und die freigegebene Adresse vertragsgemäß zu verwenden.
(3) Eine Nutzung von Marken oder Logos des Anbieters zu Werbe-, Empfehlungs- oder Kooperationszwecken bedarf einer vorherigen Freigabe.
18 18. Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern sind erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(4) Der Anbieter haftet nicht für rechtswidrige oder unvollständige Angaben des Nutzers, die rechtliche Eignung eines konkreten Geschäftsmodells, Fristversäumnisse des Nutzers oder Störungen, die aus dessen Risikobereich oder aus unvermeidbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters stammen.
(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Datensicherung durch den Nutzer entstanden wäre, soweit keine zwingende Haftung greift.
19 19. Datenschutz und Kommunikation
(1) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Vertragsbezogene Mitteilungen, Sicherheitsinformationen, Posteingangsbenachrichtigungen, Rechnungen und rechtlich erforderliche Hinweise dürfen an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse oder in das Nutzerkonto übermittelt werden.
(3) Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar zu halten, Spamfilter angemessen zu konfigurieren und Mitteilungen regelmäßig abzurufen.
20 20. Änderungen dieser AGB
(1) Für den Vertrag gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB.
(2) Änderungen für laufende Verträge erfolgen nur, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund zwingender Rechtsänderungen, behördlicher Vorgaben, Sicherheitsanforderungen oder notwendiger Anpassungen des Leistungsmodells, und soweit die Änderung dem Nutzer zumutbar ist.
(3) Der Nutzer wird über Änderungen rechtzeitig in Textform informiert. Erforderliche Zustimmungen werden ausdrücklich eingeholt. Gesetzliche Widerspruchs- und Sonderkündigungsrechte bleiben unberührt.
21 21. Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Für Unternehmer wird – soweit zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Anbieters vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Die Europäische Kommission hat die frühere Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt. Hinweise zu gesetzlich vorgesehenen oder freiwillig angebotenen Verbraucherschlichtungsstellen werden – soweit erforderlich – gesondert bereitgestellt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Bedingungen für Standortpartner
Für selbständige Partnerbetriebe, die einen lokalen VR-Impressum-Standort betreiben und die physische Postabwicklung übernehmen.
2 2. Geltungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Diese Standortpartnerbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen dem in Punkt 1 genannten Anbieter und selbständigen Standortpartnern von VR Impressum.
(2) Standortpartner können ausschließlich Unternehmer, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften werden. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Standortpartners gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3 3. Bewerbung, Prüfung und Vertragsschluss
(1) Die Bewerbung als Standortpartner begründet keinen Anspruch auf Annahme, Exklusivität oder Freischaltung eines Standorts.
(2) Der Standortpartner stellt alle für die Prüfung erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig und richtig bereit, insbesondere zu Unternehmen, Vertretungsbefugnis, Standort, Verfügungsberechtigung, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und organisatorischer Eignung.
(3) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Partnerantrags, Bestätigung des Onboardings oder Freischaltung des Standorts zustande.
(4) Der Anbieter darf die Annahme aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei ungeeigneter Lage, fehlender dauerhafter Erreichbarkeit, Sicherheitsbedenken, unklarer Verfügungsberechtigung, Interessenkonflikten oder unzureichender betrieblicher Organisation.
4 4. Gegenstand der Standortpartnerschaft
(1) Der Standortpartner stellt nach Freigabe eine physische Adresse für den VR-Impressum-Service zur Verfügung und übernimmt die lokale Entgegennahme sowie die weisungsgebundene physische Bearbeitung zulässiger Briefsendungen.
(2) Die Vertragsbeziehungen zu den Endnutzern werden ausschließlich durch den Anbieter geführt. Der Standortpartner wird nicht Vertragspartner der Nutzer.
(3) Die Zusammenarbeit begründet weder eine Gesellschaft noch ein Arbeits-, Handelsvertreter-, Franchise-, Miet- oder Pachtverhältnis. Der Standortpartner handelt als rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmer.
5 5. Einmaliges Standortpartner-Onboarding
(1) Für Einrichtung, Prüfung, Schulung, technische Freischaltung und Aufnahme in das Standortnetzwerk wird ein einmaliges Standortpartner-Onboarding in Höhe von 399,00 € zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer verrechnet, sofern im Angebot kein abweichender Betrag ausgewiesen ist.
(2) Das Onboardingentgelt ist nach Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig. Die Freischaltung kann bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten werden.
(3) Das Onboardingentgelt vergütet die einmaligen Einrichtungsleistungen. Nach vollständiger Durchführung des Onboardings besteht bei einer späteren Beendigung der Partnerschaft grundsätzlich kein Anspruch auf Rückzahlung, soweit die Beendigung nicht vom Anbieter schuldhaft verursacht wurde oder zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
6 6. Keine laufenden Partnergebühren und eigene Betriebsmittel
(1) Für die bloße Fortführung der Standortpartnerschaft werden keine monatlichen oder jährlichen Partnergebühren erhoben.
(2) Der Standortpartner beschafft und finanziert die für seinen Standort erforderlichen allgemeinen Betriebsmittel selbst. Dazu können insbesondere Drucker, Waage, Ablagen, Schränke, Verpackungsmaterial und sonstige Arbeitsmittel gehören.
(3) Produktempfehlungen oder Bezugsquellen des Anbieters sind unverbindlich. Kauf-, Garantie-, Gewährleistungs- und Lieferverträge über solche Betriebsmittel bestehen ausschließlich zwischen dem Standortpartner und dem jeweiligen Verkäufer.
(4) Verbindlich vorgegeben werden dürfen standardisierte, eindeutig gekennzeichnete VR-Impressum-Adress- oder Versandlabels sowie sicherheits- und qualitätsrelevante Prozessvorgaben.
7 7. Anforderungen an Standort und Betrieb
(1) Der Standortpartner muss während der Vertragsdauer rechtlich und tatsächlich zur Nutzung der freigegebenen Adresse berechtigt sein.
(2) Der Standort muss über verlässliche, öffentlich nachvollziehbare Öffnungs- oder Annahmezeiten, einen geordneten Geschäftsbetrieb und einen gegen unbefugten Zugriff geschützten Bereich für Sendungen verfügen.
(3) Änderungen von Adresse, Unternehmensdaten, Verfügungsberechtigung, Öffnungszeiten, Personalverantwortung oder Erreichbarkeit sind vorab, bei unvorhersehbaren Änderungen unverzüglich, mitzuteilen.
(4) Eine Verlegung, vorübergehende Schließung oder wesentliche Einschränkung des Standorts bedarf der Abstimmung mit dem Anbieter. Der Standortpartner unterstützt eine geordnete Migration der betroffenen Nutzer.
8 8. Operative Pflichten
(1) Der Standortpartner führt alle Aufgaben sorgfältig, unverzüglich, nachvollziehbar und ausschließlich nach den freigegebenen Prozessen aus.
(2) Er stellt sicher, dass nur geschultes und zur Vertraulichkeit verpflichtetes Personal Zugriff auf Sendungen, Nutzerinformationen und das Partnerportal hat.
(3) Eingehende Sendungen sind zeitnah im vorgesehenen System zu erfassen. Das Foto darf ausschließlich die Außenseite des ungeöffneten Umschlags bzw. der ungeöffneten Sendung zeigen.
(4) Prozessabweichungen, verlorene oder beschädigte Sendungen, Zustellprobleme, behördliche Anfragen, Sicherheitsvorfälle und Datenschutzverletzungen sind dem Anbieter unverzüglich, bei kritischen Vorfällen spätestens innerhalb von 24 Stunden, zu melden.
(5) Der Standortpartner führt die erforderlichen Nachweise über Eingang, Weisung, Weiterleitung, Rücksendung oder Vernichtung nach den vorgegebenen Aufbewahrungsfristen.
9 9. Postannahme, Schutz und Weiterleitung
(1) Angenommen werden nur Sendungen, die nach den aktuellen Vorgaben einem aktiven Nutzer eindeutig zugeordnet werden können.
(2) Der Standortpartner darf Sendungen niemals öffnen, lesen, inhaltlich prüfen, scannen, kopieren oder Dritten zugänglich machen.
(3) Pakete, Paletten, Nachnahmesendungen, Gefahrgut, verderbliche Waren, unfreie Sendungen, Retouren und nicht freigegebene Sendungsarten dürfen zurückgewiesen werden.
(4) Sendungen sind bis zur Weisung sicher und getrennt von sonstiger Geschäftspost aufzubewahren. Eine Weiterleitung, Rücksendung oder Vernichtung darf nur auf Grundlage einer dokumentierten Weisung oder eines freigegebenen Standardprozesses erfolgen.
(5) Für Weiterleitungen sind ausschließlich die freigegebenen VR-Impressum-Labels und die vorgegebene Versandart zu verwenden. Porto und Zusatzleistungen sind korrekt zu dokumentieren.
(6) Gesetzliche Zustell-, Geheimhaltungs-, Datenschutz- und Aufbewahrungsvorschriften sind einzuhalten. Bei Zweifeln ist vor jeder weiteren Handlung eine Weisung des Anbieters einzuholen.
10 10. Keine direkte Nutzerbetreuung
(1) Die Kommunikation mit Nutzern erfolgt grundsätzlich zentral über VR Impressum.
(2) Der Standortpartner darf ohne ausdrückliche Freigabe keine Nutzer kontaktieren, keine Gebühren einheben, keine Vertragszusagen machen, keine Rechtsauskünfte erteilen und keine zusätzlichen Leistungen anbieten.
(3) Erscheint ein Nutzer, Absender, Behördenvertreter oder sonstiger Dritter persönlich am Standort, ist nach dem dafür vorgesehenen Sicherheits- und Eskalationsprozess vorzugehen. Personenbezogene Informationen dürfen nur bei nachgewiesener Berechtigung und ausdrücklicher Freigabe offengelegt werden.
11 11. Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit
(1) Der Standortpartner behandelt sämtliche ihm bekannt werdenden Nutzer-, Absender-, Vertrags-, Betriebs- und Sicherheitsinformationen streng vertraulich.
(2) Soweit der Standortpartner personenbezogene Daten im Auftrag des Anbieters verarbeitet, schließen die Parteien vor Aufnahme der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit dies rechtlich erforderlich ist.
(3) Zugangsdaten, Geräte und Unterlagen sind durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Gemeinsame Benutzerkonten sind unzulässig, soweit personenbezogene Zugänge bereitgestellt werden.
(4) Datenschutz- oder Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich zu dokumentieren, einzudämmen und an die vom Anbieter benannte Stelle zu melden. Eigene Meldungen an Nutzer, Behörden oder Medien erfolgen nur, soweit der Standortpartner gesetzlich unmittelbar verpflichtet ist oder der Anbieter sie freigibt.
(5) Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus.
12 12. Marke, Außenauftritt und verbindliche Labels
(1) Der Standortpartner erhält für die Vertragsdauer ein widerrufliches, nicht übertragbares Recht, die ausdrücklich freigegebenen Kennzeichen und Materialien von VR Impressum für den Standortbetrieb zu verwenden.
(2) Namen, Logos, Siegel, Beschilderungen, Texte und Werbeaussagen dürfen nicht verändert oder außerhalb der Freigabe verwendet werden.
(3) Die vom Anbieter vorgegebenen VR-Impressum-Adress- und Versandlabels sind verbindlich. Eigene oder nachgeahmte Labels dürfen nicht eingesetzt werden.
(4) Der Standortpartner darf nicht den Eindruck erwecken, eine Niederlassung, Behörde, Rechtsberatung oder gesellschaftsrechtlich verbundene Stelle des Anbieters zu sein.
13 13. Personal, Vertretung und Subunternehmer
(1) Der Standortpartner bleibt für eigenes Personal und alle von ihm eingesetzten Hilfspersonen vollständig verantwortlich.
(2) Zugriff auf Sendungen und Systeme darf nur Personen eingeräumt werden, die geschult, zuverlässig und schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden.
(3) Eine Übertragung wesentlicher Standortleistungen an Subunternehmer oder einen anderen Standort bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(4) Der Standortpartner stellt eine geeignete Vertretungsregelung für Urlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheiten sicher.
14 14. Partnerportal, Dokumentation und Kontrollen
(1) Das Partnerportal und bereitgestellte Arbeitsmittel dürfen ausschließlich für die Standortpartnerschaft verwendet werden.
(2) Bearbeitungsschritte sind vollständig und wahrheitsgemäß zu dokumentieren. Nachträgliche Änderungen dürfen die Nachvollziehbarkeit nicht beeinträchtigen.
(3) Der Anbieter darf bei berechtigtem Anlass und unter angemessener Rücksicht auf den Geschäftsbetrieb Nachweise anfordern, Prozesskontrollen durchführen und die Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards prüfen.
(4) Festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Kritische Sicherheits- oder Datenschutzmängel können eine sofortige vorübergehende Deaktivierung des Standorts rechtfertigen.
15 15. Vergütung und Abrechnung
(1) Eine Vergütung für tatsächlich erbrachte Standortleistungen richtet sich nach der gesondert vereinbarten Vergütungs- oder Abrechnungsübersicht, dem Partnerangebot oder den im Partnerportal ausgewiesenen Konditionen.
(2) Ein Anspruch auf Mindestvergütung, Mindestanzahl an Nutzern, Mindestpostaufkommen oder Mindestumsatz besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Abrechnungen müssen vollständig, nachvollziehbar und steuerlich ordnungsgemäß sein. Zu Unrecht verrechnete oder nicht dokumentierte Positionen können zurückgewiesen oder mit künftigen Ansprüchen verrechnet werden.
(4) Porto- und Fremdkosten werden nur ersetzt, wenn sie nach dem freigegebenen Prozess entstanden und ordnungsgemäß nachgewiesen sind.
16 16. Kein Gebietsschutz und keine Erfolgsgarantie
(1) Der Standortpartner erhält keinen exklusiven Gebietsschutz, sofern dieser nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wird.
(2) Der Anbieter darf weitere Standorte freischalten, Standorte zusammenlegen, Nutzer umverteilen oder das Standortnetzwerk an betriebliche und rechtliche Anforderungen anpassen.
(3) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Sichtbarkeit und keine bestimmte Anzahl zugewiesener Nutzer oder Sendungen.
17 17. Selbständigkeit und eigene Pflichten
(1) Der Standortpartner organisiert seinen Geschäftsbetrieb eigenverantwortlich und trägt seine eigenen Steuern, Abgaben, Versicherungen, Personalkosten und sonstigen Betriebskosten.
(2) Er hält alle für seinen Betrieb erforderlichen gewerbe-, arbeits-, steuer-, brandschutz-, versicherungs- und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben ein.
(3) Der Standortpartner ist nicht berechtigt, den Anbieter rechtsgeschäftlich zu vertreten oder Verpflichtungen in dessen Namen einzugehen.
18 18. Laufzeit und ordentliche Kündigung
(1) Die Standortpartnerschaft beginnt mit der Freischaltung des Standorts und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Textform ordentlich kündigen.
(3) Während der Kündigungsfrist werden keine neuen Nutzer mehr zugewiesen, wenn dies für eine geordnete Beendigung erforderlich ist. Bestehende Vorgänge sind bis zur Übergabe ordnungsgemäß weiterzuführen.
19 19. Sperrung und außerordentliche Kündigung
(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verlust der Verfügungsberechtigung über den Standort, wiederholter Nichterreichbarkeit, Öffnung oder unbefugter Einsicht in Sendungen, Datenschutz- oder Sicherheitsverstößen, Manipulation von Nachweisen, nicht genehmigter Unterbeauftragung, schwerer Rufschädigung, strafbaren Handlungen oder wiederholten erheblichen Prozessverstößen.
(3) Bei Gefahr im Verzug darf der Anbieter den Standort und die Systemzugänge sofort vorläufig deaktivieren. Soweit zumutbar, erhält der Standortpartner Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe.
20 20. Pflichten nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende sind sämtliche Marken, Schilder, Labels, Zugänge und nicht mehr benötigten Unterlagen unverzüglich aus der Nutzung zu nehmen oder nach Weisung zurückzugeben bzw. zu vernichten.
(2) Noch vorhandene Sendungen, Nachweise und offene Vorgänge sind vollständig zu erfassen und nach Weisung an einen Ersatzstandort oder den Anbieter zu übergeben.
(3) Der Standortpartner unterstützt für einen angemessenen Übergangszeitraum die Umstellung der betroffenen Nutzer und unterlässt jede weitere Darstellung als aktiver VR-Impressum-Standort.
21 21. Gewährleistung, Haftung und Freistellung
(1) Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen zwingenden Haftungsfällen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Standortpartner haftet für eigenes Personal und sonstige eingesetzte Personen wie für eigenes Verhalten.
(4) Der Standortpartner stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Standort-, Datenschutz-, Geheimhaltungs-, Dokumentations- oder Markenpflichten beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
(5) Keine Partei haftet für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder ein zwingender gesetzlicher Haftungsgrund vorliegt.
22 22. Höhere Gewalt und Betriebsstörungen
(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen, die durch unvorhersehbare und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und trifft angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Wiederaufnahme des Betriebs.
(3) Dauert die Störung so lange an, dass der Vertragszweck wesentlich beeinträchtigt wird, dürfen beide Parteien den betroffenen Standort aus wichtigem Grund beenden.
23 23. Änderungen von Standards und Bedingungen
(1) Der Anbieter darf Prozess-, Sicherheits-, Qualitäts- und Brandingstandards anpassen, wenn dies aus rechtlichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen erforderlich und dem Standortpartner zumutbar ist.
(2) Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig in Textform angekündigt. Erfordern sie erhebliche zusätzliche Investitionen oder verändern sie das wirtschaftliche Gleichgewicht unzumutbar, werden die Parteien eine angemessene Übergangsregelung vereinbaren; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
24 24. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Standortpartnerschaft ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.
(3) Nebenabreden, Freigaben und Änderungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt; bei Unternehmerverträgen gilt ergänzend eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck rechtlich möglichst nahekommt.