011. Löschung beantragen
Diese Seite gilt für VRI – VRImpressum, das VRI-Kundenkonto und die VRI Scanner App. Sie können die Löschung Ihres VRI-Kontos und/oder der damit verbundenen personenbezogenen Daten nach Maßgabe von Art. 17 DSGVO beantragen. Der Antrag ist formlos möglich und muss nicht über die VRI Scanner App gestellt werden.
Senden Sie Ihre Löschanfrage an portal@vrimpressum.com. Geben Sie möglichst die E-Mail-Adresse Ihres VRI-Kontos und – soweit vorhanden – Ihre Kunden-, Vertrags- oder Vorgangsreferenz an, damit die Anfrage eindeutig zugeordnet werden kann. Bitte übermitteln Sie keine zusätzlichen Ausweis- oder Sendungsdaten, wenn diese für die Zuordnung nicht erforderlich sind.
022. Identitätsprüfung bei Löschanfragen
VRI muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten nicht auf Antrag einer unberechtigten Person gelöscht werden. Bestehen begründete Zweifel an der Identität, können zusätzliche Informationen angefordert werden, die zur Bestätigung der Identität erforderlich sind. Die Prüfung wird auf das notwendige Maß beschränkt.
033. Welche Daten grundsätzlich gelöscht werden können
Soweit keine fortbestehende Rechtsgrundlage oder Aufbewahrungspflicht entgegensteht, umfasst ein berechtigter Löschantrag insbesondere personenbezogene Daten, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Je nach Nutzung von VRI können dazu gehören:
- Konto-, Stamm-, Kontakt- und Profildaten,
- nicht mehr benötigte Vertrags- und Servicezuordnungen,
- Zuordnungen einer gebuchten Pseudonymfunktion, soweit keine Nachweispflicht fortbesteht,
- Geräteverknüpfungen, Pairing-Daten und nicht mehr benötigte technische Gerätekennungen des VRI Scanners,
- Mitarbeiter- und Standortzuordnungen, soweit sie nicht mehr benötigt werden,
- Scan-Sitzungen, Poststück-Metadaten, Kuvertfotos und operative Statusdaten, soweit hierfür kein weiterer legitimer Zweck oder Nachweisbedarf besteht,
- Support- und Kommunikationsdaten, soweit sie nicht mehr erforderlich sind,
- Marketing- und Einwilligungsdaten, soweit keine Nachweispflicht für eine erteilte oder widerrufene Einwilligung fortbesteht.
044. VRI Scanner App und Geräteverknüpfung
Die Deinstallation der VRI Scanner App vom Smartphone löscht serverseitig gespeicherte VRI-Daten nicht automatisch. Bei einer bestätigten Löschung oder Aufhebung der Geräteverknüpfung werden nicht mehr erforderliche Pairing- und Gerätezuordnungen entfernt beziehungsweise gesperrt; vorhandene Authentifizierungsdaten verlieren ihre weitere Nutzbarkeit.
Daten, die Google im Zusammenhang mit Google Play, Installation, Updates oder einem Google-Konto eigenständig verarbeitet, unterliegen den Datenschutz- und Löschverfahren von Google und werden nicht von VRI verwaltet.
055. Wann Daten nicht sofort oder nicht vollständig gelöscht werden
Das Recht auf Löschung gilt nicht uneingeschränkt. Daten können insbesondere weiter aufbewahrt werden, soweit dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist oder soweit sie für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden. Ebenso kann eine weitere Verarbeitung erforderlich sein, solange ein Vertrag durchgeführt wird und die betreffenden Daten hierfür notwendig sind.
Kann eine Löschung aus technischen Gründen nicht sofort umgesetzt werden, wird die Verarbeitung der betreffenden Daten soweit gesetzlich vorgesehen bis zur Löschung eingeschränkt.
066. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Rechnungen, Buchungsbelege und sonstige steuer- oder unternehmensrechtlich aufbewahrungspflichtige Unterlagen werden grundsätzlich sieben Jahre aufbewahrt. Die Frist läuft nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln; bei anhängigen abgabenrechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verfahren kann eine längere Aufbewahrung erforderlich sein.
Vertrags-, Kommunikations-, Sicherheits- oder Nachweisdaten können darüber hinaus so lange aufbewahrt werden, wie sie für einen konkreten Rechtsanspruch, ein offenes Verfahren, die Missbrauchsabwehr oder einen gesetzlich geforderten Nachweis erforderlich sind. Die Dauer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Anspruch oder Verfahren und kann von der siebenjährigen Aufbewahrungsfrist abweichen.
077. Was nach Ablauf einer Aufbewahrungspflicht geschieht
Entfällt der Zweck der weiteren Speicherung und besteht keine andere Rechtsgrundlage mehr, werden die betreffenden personenbezogenen Daten gelöscht oder – wenn eine Personenbeziehbarkeit für den verbleibenden Zweck nicht erforderlich ist – wirksam anonymisiert. Daten, die nur wegen einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht erhalten bleiben, werden nicht für neue, damit unvereinbare Zwecke verwendet.
088. Sicherungen und technische Restkopien
Nach einer Löschung können personenbezogene Daten noch vorübergehend in technisch getrennten Sicherungskopien enthalten sein. Solche Sicherungen werden nicht für den laufenden Geschäftsbetrieb verwendet und im Rahmen der regulären Backup-Rotation überschrieben beziehungsweise gelöscht. Muss eine Sicherung aus einem Sicherheits- oder Wiederherstellungsfall zurückgespielt werden, werden bereits wirksam gewordene Löschungen im wiederhergestellten System erneut berücksichtigt.
099. Bearbeitungsfrist und Rückmeldung
VRI informiert grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Löschantrags über die ergriffenen Maßnahmen. Ist ein Antrag besonders komplex oder liegen zahlreiche Anträge vor, kann die gesetzliche Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden. Über eine solche Verlängerung und deren Gründe wird innerhalb des ersten Monats informiert.
Kann einem Antrag nicht oder nur teilweise entsprochen werden, erhalten Sie eine Mitteilung über den Umfang der Bearbeitung und die maßgeblichen Gründe.
1010. Verhältnis zu Kündigung und Vertragsende
Ein Löschantrag ist nicht automatisch eine Kündigung, ein Rücktritt oder ein Widerruf eines Vertrags. Besteht ein aktiver Vertrag, können Daten weiterhin verarbeitet werden, soweit sie für dessen Durchführung oder für gesetzliche Pflichten notwendig sind. Möchten Sie zusätzlich einen Vertrag beenden, verwenden Sie den dafür vorgesehenen Kündigungs- oder Rücktrittsweg.
1111. Kontakt für Löschanfragen
Verantwortlicher:
CROWDPROJECT | Crops by Cwaes
Rechtsform: e.U.
Ketschelenstrasse 1
6800 Feldkirch
Österreich
E-Mail: portal@vrimpressum.com
Löschanfragen: portal@vrimpressum.com
Weitere Informationen über Ihre Datenschutzrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung.
1212. Beschwerderecht
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Datenschutzrechte verletzt wurden, können Sie sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at, Website: dsb.gv.at.