01Was ist VRI – VRImpressum?
VRI stellt eine vertraglich freigegebene Empfangs- und Kontaktadresse mit digitalen Postprozessen bereit. Welche Leistungen enthalten sind, richtet sich nach dem gebuchten Tarif, dem gewählten Standort und den zusätzlich gebuchten Leistungen.
02Wer betreibt VRI – VRImpressum?
VRI - VRImpressum wird von folgendem Rechtsträger betrieben:
CROWDPROJECT | Crops by Cwaes
Rechtsform: e.U.
Inhaber / vertretungsberechtigt: CWAES e.U.
Ketschelenstrasse 1
6800 Feldkirch
Österreich
E-Mail: portal@vrimpressum.com
Register-, Gewerbe-, Behörden- und Kammerangaben finden Sie im Impressum.
03Wie kommt der Vertrag zustande?
Sie wählen den Tarif oder die Zusatzleistung, prüfen Ihre Angaben, geben die erforderlichen Vertragserklärungen ab und schließen die Buchung ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung oder Aktivierung durch VRI zustande. Vor einer zahlungspflichtigen Bestellung können Eingaben berichtigt werden.
04Was kostet der reguläre VRI-Kundentarif?
Maßgeblich ist 79,00 € pro Jahr. Der vollständige Gesamtpreis und alle zusätzlich gewählten Leistungen werden vor Abschluss der Buchung angezeigt.
05Ist die Pseudonymfunktion im Basistarif enthalten?
Nein. Die Pseudonymfunktion ist ein separates jährlich wiederkehrendes Zusatz-Abo. Sie wird nur während eines wirksamen und bezahlten Zusatz-Abos aktiviert.
06Ersetzt ein Pseudonym meine gesetzlichen Pflichtangaben?
Nein. Das Pseudonym ändert weder Ihre gegenüber VRI hinterlegte tatsächliche Identität noch gesetzliche Pflichten gegenüber Behörden, Gerichten, Registern, Vertragspartnern oder bei verpflichtenden Anbieterangaben.
07Kann ich die VRI-Adresse automatisch als Firmensitz oder Geschäftsanschrift verwenden?
Nicht automatisch. VRI stellt die vertraglich vereinbarte Adresse bereit. Ob sie für einen konkreten gesetzlichen Zweck als Sitz, Geschäftsanschrift, Zustelladresse oder Impressumsanschrift geeignet ist, richtet sich nach den für Sie geltenden Vorschriften und dem gebuchten Leistungsumfang.
08Wie muss die Adresse geschrieben werden?
Verwenden Sie die im Kundenbereich freigegebene Schreibweise vollständig, einschließlich eines zugewiesenen c/o- oder Postfach-Codes. Nur so ist eine sichere Zuordnung eingehender Sendungen möglich.
09Kann ich VRI als Retourenadresse für einen Onlineshop verwenden?
Nein. VRI ist keine Shop-Rücksende-, Händlerretouren- oder Fulfillment-Adresse. Normale Pakete werden nur an Standorten angenommen, die Paketannahme anbieten, und nur bei unmittelbarer Adressierung an den VRI-Kunden.
10Wie erfahre ich, dass Post eingegangen ist?
Nach erfolgreicher Zuordnung wird der Posteingang im vorgesehenen VRI-Prozess erfasst. Sie erhalten die für Ihr Konto vorgesehene Benachrichtigung und sehen die freigegebenen Status- und Sendungsinformationen im geschützten Kundenbereich.
11Wird meine Post geöffnet?
Nein, nicht allein aufgrund der Postannahme. VRI kann zur Zuordnung die Außenseite einer Sendung und deren Adress- oder Sendungsdaten erfassen. Eine weitergehende Bearbeitung geschlossener Inhalte setzt eine ausdrücklich gebuchte Leistung und eine ausreichende Berechtigung voraus.
12Kann ich meine Post nachsenden lassen?
Ja, wenn die Sendung für eine Nachsendung geeignet ist. Nachsendung ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung und wird nach dokumentiertem Auftrag und bestätigter Zahlung ausgeführt.
13Was passiert bei einer Vernichtung?
Eine Vernichtung erfolgt nur nach einem eindeutig dokumentierten Auftrag. Nach der Durchführung kann die Sendung nicht wiederhergestellt werden.
14Werden RSA-, RSb- oder Behördensendungen angenommen?
Nur an Standorten und in Fällen, in denen diese Leistung ausdrücklich freigegeben ist und die erforderliche Vollmacht, Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage wirksam vorliegt.
15Wer kann meine Kunden- und Sendungsdaten sehen?
Nur Personen, die sie für ihre konkrete Aufgabe benötigen. Standortpartner und Mitarbeitende sehen nur die für ihre zugewiesenen Standorte erforderlichen Daten. Investoren und Landes-Hauptstandorte erhalten aufgrund dieser Rolle keinen Zugriff auf operative Kunden- oder Sendungsdaten.
16Wie kündige ich mein Jahresabo?
Die Kündigung erfolgt über den im Kundenbereich oder in der Vertragsbestätigung vorgesehenen Weg. Maßgeblich sind die bei Abschluss angezeigte Laufzeit und die vereinbarten Kündigungsbedingungen. Eine Kündigung ist vom gesetzlichen Rücktritt innerhalb der Rücktrittsfrist zu unterscheiden.
17Was gilt bei einer automatischen Verlängerung?
Ist gegenüber einem Verbraucher eine automatische Verlängerung für den Fall einer nicht rechtzeitigen Kündigung vereinbart, informiert VRI bei Beginn der maßgeblichen Kündigungsfrist gesondert und eindeutig über die bevorstehende Verlängerung, die Kündigungsfrist und die erforderliche Erklärung.
18Welche Gewährleistungsrechte gelten für digitale VRI-Funktionen?
Für digitale Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Soweit vor Vertragsabschluss ein Mindestzeitraum für Softwareaktualisierungen anzugeben ist und die dafür erforderliche Information vorliegt, wird dieser Zeitraum oder das maßgebliche Datum beim jeweiligen Angebot ausgewiesen.
19Wie widerrufe ich einen online abgeschlossenen Vertrag?
Verbraucher können die Seite Vertrag widerrufen verwenden. Dort geben Sie Ihre Rücktrittserklärung elektronisch ab und erhalten eine Eingangsbestätigung. Andere gesetzlich zulässige Wege bleiben möglich.
20Was passiert mit meiner VRI-Adresse nach Vertragsende?
Nach Vertragsende darf die zugewiesene VRI-Adresse nicht weiter verwendet werden, soweit keine ausdrückliche Nachlaufregel besteht. Entfernen Sie die Adresse aus eigenen Websites, Impressen, Registern und Geschäftsunterlagen. Für später eingehende Sendungen gelten die am Standort verfügbaren und rechtlich zulässigen Rückgabe- oder Nachlaufprozesse.
21Was passiert, wenn ein VRI-Standort dauerhaft wegfällt?
Betroffene Kunden werden informiert. Soweit verfügbar, wird eine geeignete Fortführung oder ein Standortwechsel angeboten. Eine neue Adresse darf erst nach Freigabe verwendet werden; gesetzliche Rechte bei wesentlichen Leistungsänderungen bleiben bestehen.
22Darf ich Bargeld, Wertgegenstände oder besondere Güter an VRI senden lassen?
Nur wenn die Annahme ausdrücklich als Leistung vereinbart und rechtlich zulässig ist. Bargeld, Wertgegenstände, gefährliche Güter, verbotene Inhalte oder Sendungen mit besonderen Annahme- oder Lagerpflichten gehören nicht automatisch zum Leistungsumfang.
23Welche Cookies verwendet VRI?
Das aktuelle Verzeichnis mit Name, Kategorie, Zweck, Dauer und Anbieter finden Sie unter Cookie-Informationen. Optionale Kategorien werden erst nach Einwilligung aktiviert.
24Wie ändere ich meine Cookie-Auswahl?
Unter Cookie-Einstellungen können Sie optionale Kategorien jederzeit aktivieren oder deaktivieren.
25Wie übe ich Datenschutzrechte aus?
Datenschutzanfragen richten Sie an portal@vrimpressum.com. Einzelheiten zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch finden Sie in der Datenschutzerklärung.
26Wie kann ich meine Daten löschen lassen?
Die öffentliche Seite Daten löschen erklärt den Löschantrag, die betroffenen Datenkategorien, gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Kontaktmöglichkeit. Eine Deinstallation der VRI Scanner App löscht serverseitig gespeicherte VRI-Daten nicht automatisch.
27Wann kann ich die Pseudonymfunktion nutzen?
Die Pseudonymfunktion wird nur freigeschaltet, wenn ein sachlich nachvollziehbares berechtigtes Nutzungs- oder Schutzinteresse besteht. Dieses muss VRI dargelegt und auf Verlangen nachgewiesen werden. Als Nachweis kann beispielsweise eine nachvollziehbare Autorentätigkeit unter dem betreffenden Pseudonym dienen. Auch vergleichbare publizistische, künstlerische, öffentliche oder konkrete Schutzinteressen können berücksichtigt werden. VRI prüft die Voraussetzungen vor der Freischaltung.
28Gibt VRI meine tatsächliche Identität an Behörden weiter?
Wenn eine zuständige Behörde, ein Gericht oder eine andere gesetzlich berechtigte Stelle auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage Auskunft verlangt, kann VRI die erforderlichen Daten einschließlich der tatsächlichen Identität und einer Pseudonymzuordnung offenlegen. VRI prüft das Ersuchen soweit möglich und beschränkt die Auskunft auf die erforderlichen Daten. Eine Information an die betroffene Person erfolgt, soweit sie gesetzlich zulässig ist und den Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt.